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Die Datenschutzexperten der Firma QDIS bieten Ihnen eine lösungsorientierte und praktikable Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO.

DATENSCHUTZ.EINFACH.MACHEN.

  • Langjähriges Expertenwissen
  • Erprobtes Datenschutzmanagement
  • Persönliche Erstberatung
  • Ermittlung und Umsetzung der Maßnahmen zum Datenschutz
  • Meldestellensoftware – Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
  • Bereitstellung des Case-Manager gem. HinSchG

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    QDIS – Datenschutzberatung Kunz

    • Externer Datenschutzbeauftragter
    • Individuelle Beratung
    • Datenschutz – Audits
    • Datenschutzmanagementsystem
    • Datenschutz-Compliance
    • Informationssicherheit
    • Meldestelle – Case Manager

    Ihr Partner für alle Fragen rund um den Datenschutz und die Informationssicherheit aus Schwerin / Mecklenburg-Vorpommern

    Warum Datenschutz?

    Für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen:

    Schutz der Persönlichkeitsrechte

    Datenschutz ist ein wichtiges Element, um die Rechte und Freiheiten der Betroffenen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen zu schützen und sicherzustellen, dass diese Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden. Datenschutzbestimmungen regeln, wie Organisationen und Unternehmen personenbezogene Daten sammeln, nutzen, speichern und teilen dürfen. Datenschutz ist auch wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die digitale Welt zu stärken und das Risiko von Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl und anderer Möglichkeiten von Datenmissbrauch zu minimieren. 

    Für die Verantwortlichen einer Verarbeitung:

    Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen​

    Die Pflichten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergeben sich aus Art. 5 DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Sicherstellung der Datensparsamkeit, die Einhaltung von Löschfristen, die Zweckbindung und die Sicherstellung der Richtigkeit der zu verarbeitenden Daten stellen eine große Herausforderungen dar.

    In diesem Kontext müssen nicht nur einzelne Verarbeitungen, sondern auch die Prozesse eines Unternehmens oder öffentlichen Stelle betrachtet werden. Abschließend ist dann die Dokumentationspflicht als Anforderungen aus Art. 5 DSGVO umzusetzen.

    Lösungsorientierter pragmatischer Ansatz zur Umsetzung der DSGVO

    Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer haben in den vergangenen Jahren an einer umfassenden Lösung zur Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO gearbeitet, um diese prüfbar zu machen. Das Ergebnis ist das „Standard-Datenschutzmodell“ (SDM) und bezeichnet eine Methode, mit der für den Bereich des operativen Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen der DSGVO erreicht werden kann. 

    Wir beraten unter Anwendung des Standarddatenschutzmodell!

    Die wesentliche Komponente des SDM besteht aus einem Konzept „elementarer Gewährleistungsziele„. Als Gewährleistungsziele gelten die Sicherung der VerfügbarkeitIntegritätVertraulichkeitTransparenzIntervenierbarkeitNicht-Verkettung von personenbezogenen Verfahren und die über Anforderung der „Datenminimierung„. Diese Gewährleistungsziele ergeben sich aus den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 DSGVO.

    Das Konzept des SDM sieht vor, diese Gewährleistungsziele, in methodischer Anlehnung an den IT-Grundschutz des BSI, um Schutzbedarfsfeststellungen zu ergänzen, um eine angemessene Skalierbarkeit der Auswahl und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu erreichen. Das SDM nimmt dabei die Perspektive des oder der Betroffenen ein und fokussiert sich auf die Minderung der Intensität des Grundrechtseingriffs natürlicher Personen. Grundrechtsverletzungen werden beurteilt und durch Maßnahmen eingedämmt.

    Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten

    Gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a–c DSGVO ist ein DSB zu benennen (intern oder extern), wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

    • Sie sind eine Behörde oder öffentliche Stelle (Ausnahme Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln).
    • Ihre Kerntätigkeit beinhaltet eine umfangreiche oder systematische Überwachung von Personen.
    • Ihre Kerntätigkeit beinhaltet eine umfangreiche Verarbeitung besonders sensibler Daten (Art. 9, 10 DSGVO).

    Ergänzend zu Art. 37 Absatz 1 Buchstabe b und c DSGVO muss gemäß § 38 Abs.1 S. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

    Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

    • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
    • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
    • Überwachung der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten
    • Sensibilisierung und Schulung
    • Beratung im Zusammenhang mit der DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)
    • Überwachung der Durchführung einer DSFA nach Art. 35 DSGVO
    • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

    Zusätzliche Leistungen

    • Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen und anderer Dokumente und Maßnahmen zum Datenschutz
    • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
    • Aufbau von Datenschutzmanagementsystemen
    • Projektmanagement und Koordination
    • Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
    • Prüfung von Unternehmens-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz
    • Interne und externe Datenschutz – Audits
    • BAFA – Berater „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
    • Stellung des Case-Manager gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
    • Betrieb einer Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

    Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

    • Kein erweiterter Kündigungsschutz
    • Haftung gegenüber dem Verantwortlichen (Betriebs- und Vermögensschadenshaftplicht)
    • Überschaubarer und transparenter Kostenfaktor
    • Vermeidung von Interessenskonflikten
    • Keine zusätzlichen Kosten für Weiterbildung / Erhalt der Fachkunde des DSB
    • Unternehmensübergreifendes Know-How
    • ca. 50 % geringere Kosten

    QDIS – Ihre zuverlässige Datenschutzberatung

    Über uns!

    Unsere Mission ist es, Unternehmen jeder Größe und Branche dabei zu unterstützen, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Expertise reicht von der Implementierung robuster Datenschutzstrategien bis hin zur Durchführung umfassender Datenschutzaudits. Wir wissen, dass jedes Unternehmen einzigartig ist und beraten Sie daher individuell, damit Sie Ihre Daten sicher verwalten und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können.

    Unsere Dienstleistungen

    Unser breites Leistungsspektrum umfasst

    Externer Datenschutzbeauftragter:

    Übernahme der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen jederzeit DSGVO-konform handelt.

    Datenschutz-Audits:

    Detaillierte Überprüfung Ihrer bestehenden Datenschutzmaßnahmen, um Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.

    Datenschutzkonzepte:

    Entwicklung und Umsetzung individueller Datenschutzstrategien, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

    Mitarbeiterschulungen:

    Praxisnahe Schulungen und Workshops zur Sensibilisierung und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Datenschutzfragen.

    Branchenberatung:

    Spezialisierte Beratung für Branchen wie Gesundheitswesen, Hotellerie und öffentliche Verwaltung, die besonderen Datenschutzanforderungen unterliegen.

    Warum QDIS?

    QDIS ist Ihr zuverlässiger Partner für Datenschutz und Informationssicherheit. Unsere Expertinnen und Experten verbinden technisches Know-how mit fundierten Rechtskenntnissen, um Ihnen praxisnahe und effiziente Lösungen zu bieten. Mit uns sind Sie immer auf der sicheren Seite, egal ob es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder den Schutz sensibler Unternehmensdaten geht. Unser engagiertes Team entwickelt in enger Zusammenarbeit mit Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen gerecht werden. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Verständnis für die Herausforderungen des Datenschutzes im digitalen Zeitalter.

    *Vorwiegend sind wir in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Bremen tätig. Wir sind aber auch in anderen Bundesländern für Sie da.

    Marco Kunz​

    Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

    Zertifizierter Datenschutz-Auditor

    IT Security Beauftragter

    BSI IT Grundschutzexperte

    Meldestellen – Fachkraft (HinSchG)

    Meilensteine

    2010 – 2013

    Interner Datenschutzbeauftragter für einen großen deutschen Versandhändler

    2012

    Zertifizierung zum geprüften Datenschutzbeauftragten bei der DEKRA mit regelmäßiger Rezertifizierung

    2014 – 2015

    Interner Datenschutzbeauftragter für einem Druckdienstleister

    2016 – 2018

    Externer Datenschutzbeauftragter und Berater für Städte, Ämter und Gemeinden in M-V

    2018 – 2019

    Externer Datenschutzbeauftragter und Berater für Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, Hotellerie, Wirtschaft und Handel.

    2019

    Externer Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit für die behördliche Landesverwaltung M-V.

    2020

    Gründung der QDIS Datenschutzberatung Kunz

    Zertifikate -Mitgliedschaften

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    • Fragen zum Datenschutz
    • Datenschutzmanagement
    • Benennungspflicht DSB

    Montag - Freitag

     

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    • Bearbeitung von Meldungen

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