Die Datenschutzexperten der Firma QDIS bieten Ihnen eine lösungsorientierte und praktikable Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO.

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QDIS Datenschutzberatung Kunz

Unser Lösungsangebot für Ihr Unternehmen:

Externer Datenschutzbeauftragter - Individuelle Beratung - Audits - Koordination - Datenschutzmanagementsystem - Datenschutz-Compliance - Informationssicherheit - Meldestelle - Case Manager

Ihr Partner für alle Fragen rund um den Datenschutz und die Informationssicherheit aus Schwerin / Mecklenburg-Vorpommern

Warum Datenschutz?

Für Unternehmer, Selbständige und Privatpersonen:

Schutz der Persönlichkeitsrechte

Datenschutz ist ein wichtiges Element, um die Rechte und Freiheiten der Betroffenen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen zu schützen und sicherzustellen, dass diese Daten sicher und verantwortungsvoll verarbeitet werden. Datenschutzbestimmungen regeln, wie Organisationen und Unternehmen personenbezogene Daten sammeln, nutzen, speichern und teilen dürfen. Datenschutz ist auch wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die digitale Welt zu stärken und das Risiko von Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl und anderer Möglichkeiten von Datenmissbrauch zu minimieren. 

Für die Verantwortlichen einer Verarbeitung:

Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen​

Die Pflichten zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ergeben sich aus Art. 5 DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Sicherstellung der Datensparsamkeit, die Einhaltung von Löschfristen, die Zweckbindung und die Sicherstellung der Richtigkeit der zu verarbeitenden Daten stellen eine große Herausforderungen dar.

In diesem Kontext müssen nicht nur einzelne Verarbeitungen, sondern auch die Prozesse eines Unternehmens oder öffentlichen Stelle betrachtet werden. Abschließend ist dann die Dokumentationspflicht als Anforderungen aus Art. 5 DSGVO umzusetzen.

Lösungsorientierter pragmatischer Ansatz zur Umsetzung der DSGVO

Die Aufsichtsbehörden der Bundesländer haben in den vergangenen Jahren an einer umfassenden Lösung zur Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO gearbeitet, um diese prüfbar zu machen. Das Ergebnis ist das „Standard-Datenschutzmodell“ (SDM) und bezeichnet eine Methode, mit der für den Bereich des operativen Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen der DSGVO erreicht werden kann. 

Wir beraten unter Anwendung des Standarddatenschutzmodell!

Die wesentliche Komponente des SDM besteht aus einem Konzept „elementarer Gewährleistungsziele„. Als Gewährleistungsziele gelten die Sicherung der Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettung von personenbezogenen Verfahren und die über Anforderung der „Datenminimierung„. Diese Gewährleistungsziele ergeben sich aus den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 DSGVO.

Das Konzept des SDM sieht vor, diese Gewährleistungsziele, in methodischer Anlehnung an den IT-Grundschutz des BSI, um Schutzbedarfsfeststellungen zu ergänzen, um eine angemessene Skalierbarkeit der Auswahl und Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen zu erreichen. Das SDM nimmt dabei die Perspektive des oder der Betroffenen ein und fokussiert sich auf die Minderung der Intensität des Grundrechtseingriffs natürlicher Personen. Grundrechtsverletzungen werden beurteilt und durch Maßnahmen eingedämmt.

Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten

Gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. a–c DSGVO ist ein DSB zu benennen (intern oder extern), wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Sie sind eine Behörde oder öffentliche Stelle (Ausnahme Gerichte, die im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln).
  • Ihre Kerntätigkeit beinhaltet eine umfangreiche oder systematische Überwachung von Personen.
  • Ihre Kerntätigkeit beinhaltet eine umfangreiche Verarbeitung besonders sensibler Daten (Art. 9, 10 DSGVO).

 

Ergänzend zu Art. 37 Absatz 1 Buchstabe b und c DSGVO muss gemäß § 38 Abs.1 S. 1 BDSG ein Datenschutzbeauftragter benannt werden, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

 
  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen und der Beschäftigten
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften
  • Überwachung der Strategien des Verantwortlichen für den Schutz personenbezogener Daten
  • Sensibilisierung und Schulung
  • Beratung im Zusammenhang mit der DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)
  • Überwachung der Durchführung einer DSFA nach Art. 35 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde

Zusätzliche Leistungen

  • Unterstützung bei der Erstellung von Unternehmensrichtlinien, Datenschutzerklärungen, Betriebsvereinbarungen und anderer Dokumente und Maßnahmen zum Datenschutz
  • Beratung bei der datenschutzrechtlichen Prüfung komplexer Datenverarbeitungen
  • Aufbau von Datenschutzmanagementsystemen
  • Projektmanagement und Koordination
  • Unterstützung bei der Kontrolle technisch-organisatorischer Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
  • Prüfung von Unternehmens-Webseiten nach Anforderungen im Datenschutz
  • Interne und externe Datenschutz – Audits
  • BAFA – Berater „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“
  • Stellung des Case-Manager gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
  • Betrieb einer Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

QDIS – Ihre zuverlässige Datenschutzberatung

QDIS – Datenschutzberatung ist ein Unternehmen mit 15 Jahren Erfahrung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit. Der Firmensitz befindet sich in der Nähe der Landeshauptstadt Schwerin und ist regional* und bundesweit tätig. Wir arbeiten branchenübergreifend mit verschiedenen Projektpartnern in Ihrer Region. Für spezielle Anforderungen und besondere Expertisen stehen uns IT-Spezialisten und Juristen aus dem Bereich Datenschutz- und IT-Recht zur Seite. Wir beraten kleine und mittelständische Unternehmen, Städte und Gemeinden sowie Behörden der Landesverwaltung. 

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Datenverarbeitungsprozesse rechtlich abzusichern und ein angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, um das Vertrauen Ihrer Kunden, Lieferanten und Beschäftigten zu stärken und Ihr hohes Ansehen zu schützen.

Wir bieten effektive und praxisnahe Datenschutz-Lösungen, welche auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind. Wir möchten sicherstellen, dass Sie den rechtlichen Anforderungen im Datenschutz entsprechen und gleichzeitig eine effektive Nutzung Ihrer Daten gewährleisten können.

 

*Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hamburg und Bremen

Marco Kunz​

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Zertifizierter Datenschutz-Auditor

IT Security Beauftragter

BSI IT Grundschutzexperte

Meldestellen – Fachkraft (HinSchG)

Meilensteine

2010 – 2013
Interner Datenschutzbeauftragter für einen großen deutschen Versandhändler

2012
Zertifizierung zum geprüften Datenschutzbeauftragten bei der DEKRA mit regelmäßiger Rezertifizierung

2014 – 2015
Interner Datenschutzbeauftragter für einem Druckdienstleister

2016 -2018
Externer Datenschutzbeauftragter und Berater für Städte, Ämter und Gemeinden in M-V

2018 -2019
Externer Datenschutzbeauftragter und Berater für Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, Hotellerie, Wirtschaft und Handel.

2019
Externer Berater für Datenschutz und IT-Sicherheit für die behördliche Landesverwaltung M-V.

2020
Gründung der QDIS Datenschutzberatung Kunz

Zertifikate - Mitgliedschaften

Zertifikat PersCert TÜV
Datenschutzauditor

10 Minuten Geschenk

Wir antworten auf Ihre Fragen.
Free 10 Minuten
  • Fragen zum Datenschutz
  • Datenschutzmanagement
  • Benennungspflicht DSB

Hinweisgeber-Plattform

augelagerte "Interne Meldestelle"
49 Monatlich
  • Einrichtung der Meldestelle
  • Stellung des Case-Manager
  • Bearbeitung von Meldungen

Datenschutz-Beratung

Buchung von Stundenkontingenten.
125 Stunde
  • Fragen zum Datenschutz
  • Datenschutzmanagement
  • Datenschutz-Koordination

Stellung des DSB

externe Benennung
ab 249 Monatlich
  • Stellung des DSB
  • Expertenwissen
  • Jederzeit verfügbar!

Datenschutz-Audit

KMU-Beratung zum Datenschutz
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  • bis zu 80 % Förderung
  • Beratungsbericht
  • BAFA - Förderung

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