Mo.-Fr. 9 - 18 Uhr

Die Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist eine interne oder externe Einrichtung innerhalb einer Organisation, die eingerichtet wird, um Hinweise auf Missstände, Rechtsverstöße oder Fehlverhalten entgegenzunehmen. Diese Stelle ist dafür verantwortlich, Meldungen von Hinweisgebern (Whistleblowern) zu prüfen, zu dokumentieren und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen einzuleiten. 

Wesentliche Merkmale der Meldestelle:

Vertraulichkeit: Die Meldestelle muss sicherstellen, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt und die Meldung vertraulich behandelt wird.

Anonymität: Sie bietet dem Hinweisgeber die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen, um Schutz vor Repressalien zu gewährleisten.

Untersuchung: Die Meldestelle leitet Untersuchungen ein oder übergibt die Meldung an zuständige Stellen innerhalb der Organisation, um das gemeldete Fehlverhalten zu überprüfen und zu behandeln.

Rückmeldung: Sie ist verpflichtet, dem Hinweisgeber innerhalb einer bestimmten Frist Rückmeldungen über den Stand und die Ergebnisse der Untersuchung zu geben.

Schutz vor Repressalien: Die Meldestelle sorgt dafür, dass Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen für ihre Meldung befürchten müssen.

Die Einrichtung einer Meldestelle ist ein wichtiger Bestandteil des Hinweisgeberschutzes, um die Integrität und Rechtstreue innerhalb von Organisationen zu fördern und zu wahren.

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