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Externer Datenschutzbeauftragter

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hat eine zentrale Rolle in der Sicherstellung des Datenschutzes innerhalb einer Organisation. Seine Aufgaben sind vielfältig und richten sich sowohl nach den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), als auch nach den spezifischen Bedürfnissen der Organisation. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften

  • Der DSB überwacht die Einhaltung der DSGVO sowie anderer nationaler Datenschutzvorschriften innerhalb der Organisation.
  • Er prüft, ob die Organisation ihre datenschutzrechtlichen Verpflichtungen erfüllt und stellt sicher, dass personenbezogene Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet werden.

2. Beratung und Schulung

  • Der DSB berät die Geschäftsführung und die Mitarbeiter in allen Fragen des Datenschutzes.
  • Er entwickelt und führt Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter durch, um das Bewusstsein für den Datenschutz zu stärken.

3. Ansprechpartner für Betroffene und Aufsichtsbehörden

  • Der DSB ist der zentrale Ansprechpartner für betroffene Personen, die Fragen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben.
  • Er kommuniziert mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden und unterstützt diese bei der Ausübung ihrer Aufgaben, z.B. bei Audits oder Anfragen.

4. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

  • Der DSB unterstützt und überwacht die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen, insbesondere bei Verarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen.
  • Er gibt Empfehlungen und bewertet, ob die geplanten Maßnahmen zur Risikominimierung ausreichen.

5. Dokumentation und Berichterstattung

  • Der DSB führt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und dokumentiert alle datenschutzrelevanten Vorgänge und Maßnahmen.
  • Er erstellt regelmäßige Berichte für die Geschäftsführung, um über den Stand des Datenschutzes in der Organisation zu informieren.

6. Mitwirkung bei der Entwicklung von Datenschutzkonzepten

  • Der DSB arbeitet an der Entwicklung und Implementierung von Datenschutzrichtlinien, -verfahren und -konzepten mit.
  • Er sorgt dafür, dass datenschutzfreundliche Voreinstellungen (“Privacy by Design” und “Privacy by Default”) in Prozessen und Systemen umgesetzt werden.

7. Risikoanalyse und -management

  • Der DSB führt regelmäßige Risikoanalysen in Bezug auf den Datenschutz durch und identifiziert potenzielle Schwachstellen in der Datenverarbeitung.
  • Er entwickelt Strategien und Maßnahmen zur Risikominimierung und sorgt dafür, dass diese in der Organisation implementiert werden.

8. Überwachung von Auftragsverarbeitern

  • Der DSB stellt sicher, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen auch bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, sogenannten Auftragsverarbeitern, eingehalten werden.
  • Er prüft die Verträge mit Auftragsverarbeitern und überwacht deren Einhaltung.

9. Sensibilisierung für Datenschutz im Unternehmen

  • Der DSB fördert eine Datenschutzkultur innerhalb der Organisation und sorgt dafür, dass Datenschutz als integraler Bestandteil in allen Geschäftsprozessen berücksichtigt wird.

10. Verantwortlichkeit und Unabhängigkeit

  • Der DSB hat eine unabhängige Stellung innerhalb der Organisation und darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden.
  • Er ist direkt der obersten Managementebene unterstellt, was ihm ermöglicht, seine Aufgaben effizient und ohne Interessenkonflikte auszuführen.

Die Rolle des Datenschutzbeauftragten ist vielseitig und essentiell für die Sicherstellung eines rechtssicheren Umgangs mit personenbezogenen Daten. Durch die Erfüllung dieser Aufgaben trägt der DSB wesentlich dazu bei, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern in den Umgang mit ihren Daten zu stärken und rechtliche Risiken für die Organisation zu minimieren.

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