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Ein Meldestellenbeauftragter gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat die Aufgabe, die interne Meldestelle in einer Organisation zu betreuen und sicherzustellen, dass Hinweisgeber, die Missstände oder Verstöße gegen Gesetze melden, geschützt werden. Das Hinweisgeberschutzgesetz, das auf der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern (Whistleblowern) basiert, verpflichtet Unternehmen und andere Organisationen, sichere Kanäle für die Meldung von Verstößen bereitzustellen. Der Meldestellenbeauftragte spielt eine zentrale Rolle in diesem Prozess. 

Hauptaufgaben eines Meldestellenbeauftragten gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

1. Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle

Sicherstellung des Meldesystems: Der Meldestellenbeauftragte ist dafür verantwortlich, ein sicheres und vertrauliches Meldesystem einzurichten, das es Hinweisgebern ermöglicht, Verstöße anonym oder unter Wahrung ihrer Vertraulichkeit zu melden.

Kanäle für Meldungen: Er muss verschiedene Kanäle bereitstellen, über die Meldungen eingehen können, z.B. über eine spezielle Hotline, ein Online-Formular oder per E-Mail.

2. Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen

Empfang von Meldungen: Der Meldestellenbeauftragte nimmt Meldungen entgegen, prüft ihre Relevanz und leitet sie an die zuständigen Stellen innerhalb der Organisation weiter, um eine Untersuchung einzuleiten.

Vertraulichkeit und Schutz des Hinweisgebers: Er gewährleistet, dass die Identität des Hinweisgebers geschützt bleibt und die Vertraulichkeit der Meldung gewahrt wird.

3. Untersuchung und Verfolgung

Einleitung von Untersuchungen: Der Meldestellenbeauftragte koordiniert die Untersuchung der gemeldeten Verstöße, arbeitet mit den zuständigen Abteilungen zusammen und stellt sicher, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden.

Dokumentation: Er dokumentiert alle Schritte des Prozesses, von der Meldung über die Untersuchung bis hin zu den getroffenen Maßnahmen.

4. Berichterstattung

Regelmäßige Berichte: Der Meldestellenbeauftragte erstellt regelmäßige Berichte über die Anzahl und Art der eingegangenen Meldungen sowie über die ergriffenen Maßnahmen. Diese Berichte können an die Geschäftsführung oder das Management gehen.

Feedback an Hinweisgeber: Er sorgt dafür, dass Hinweisgeber innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen Rückmeldungen über den Stand und die Ergebnisse der Untersuchung erhalten.

5. Schulung und Sensibilisierung

Mitarbeiterschulung: Der Meldestellenbeauftragte organisiert Schulungen und Informationsveranstaltungen, um Mitarbeiter über das Hinweisgeberschutzgesetz, die Funktion der Meldestelle und die Bedeutung von Whistleblowing zu informieren.

Förderung einer Kultur der Offenheit: Er fördert eine Unternehmenskultur, die Whistleblowing unterstützt und sicherstellt, dass Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen befürchten müssen.

6. Schutz vor Repressalien

Verhinderung von Benachteiligungen: Der Meldestellenbeauftragte überwacht, dass Hinweisgeber, die in gutem Glauben Meldungen machen, nicht diskriminiert oder anderweitig benachteiligt werden.

Ansprechpartner für Betroffene: Er fungiert als Ansprechpartner für Hinweisgeber, die sich über Repressalien beschweren, und ergreift Maßnahmen, um solche Repressalien zu verhindern oder zu beenden.

Der Meldestellenbeauftragte gemäß Hinweisgeberschutzgesetz ist zentral für den Schutz von Hinweisgebern in einer Organisation. Er stellt sicher, dass Meldungen von Missständen sicher und vertraulich behandelt werden und dass Hinweisgeber vor negativen Folgen geschützt sind. Durch seine Arbeit trägt er zur Aufrechterhaltung von Integrität und Transparenz innerhalb der Organisation bei und unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

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