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  • Datenschutz – Ein Bürokratiemonster?

    Wenn Unternehmerinnen und Unternehmer über Datenschutz sprechen, fällt oft der Begriff „Bürokratiemonster“. Formulare, Verzeichnisse, Verträge, Einwilligungen – das wirkt auf viele wie ein reiner Papierkrieg, der Zeit kostet und den Geschäftsbetrieb ausbremst. Doch stimmt das wirklich? Meine klare Antwort: Nein. Datenschutz ist kein Bürokratiemonster. Datenschutz bedeutet: Prozesse sichtbar machen Datenschutz verlangt keine absurden Sonderregeln, sondern

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  • Löschkonzept

    Löschkonzept In vielen Geschäftsprozessen und IT-Anwendungen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese Daten unterliegen den Rechtsvorgaben des Datenschutzes, wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und weiteren Gesetzen und Rechtsnormen. Diese Rechtsvorgaben fordern neben der Einhaltung der Datenschutz-Gewährleistungsziele auch eine Löschung von personenbezogenen Daten. Die datenschutzrechtlichen Regelungen basieren auf dem Grundsatz, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten

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  • Technische Maßnahmen

    Technische Maßnahmen Datensicherheit Datensicherheit hat drei wesentliche Ziele: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten. “Vertraulichkeit” bedeutet, dass Informationen nicht unbefugt preisgegeben werden. Nur autorisierte Personen können auf vertrauliche Daten und Informationen in der vorgesehenen Form zugreifen. Dazu werden oft Zugriffsberechtigungen für die autorisierten Personen festgelegt. „Integrität“ bedeutet, dass die Daten richtig (intakt) sind und die

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